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Denkmalschutz |
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Home: Haus bauen > Sie sind hier > Umbau & Sanierung |
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DenkmalschutzUnter Denkmalschutz versteht man das Bewahren und Schützen von und Natur- und Kulturdenkmalen. Wobei sich ein Denkmal dadurch definiert, dass es der Nachwelt dauerhaft und unverfälscht Zeugnis liefern soll. Unter Denkmalschutz fällt auch der Kulturgutschutz. Dazu gehören alte Häuser und Bauwerke, die unsere Stadtbilder und Landschaft über Jahrhunderte geprägt haben. Altes Haus mit Geschichte |
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DenkmalschutzgesetzDas Denkmalschutzgesetz wird von den jeweiligen Bundesländern aufgestellt, ist also Gesetzgebungskompetenz der Länder. Es gibt derzeit 16 Denkmalschutzgesetze (Stand September 2010), die zwar unterschiedlich sind, aber doch alle das gleiche Ziel definieren: Kulturdenkmäler und Denkmale zu schützen, zum Wohl des öffentlichen Interesses. Sollte Ihr Wohnhaus dem Denkmalschutzgesetz entsprechen müssen, soll vorab geklärt werden, welches Bauteil geschützt werden soll, oder gar das ganze Haus, nur außen, oder eben auch innen. Üblicherweise sind die Gebäude dann ordentlich zu dokumentieren, der Bestand muss in Form von Plänen aufgenommen werden und es müssen Angaben gemacht werden über alle relevanten Details wie Alter, Geschichte, und alles was in irgendeiner Form sonst relevant und wissenswert ist. Denn jedes denkmalgeschütze Gebäude hat seine Geschichte: Wer hat gebaut, wer hat darin gelebt, wie hat es sich über die Zeiten hinweg verändert? |
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Kulturdenkmäler
Es gibt üblicherweise zwei Systeme um etwas in den Stand eines Kulturdenkmals zu erheben: Das nachrichtliche System, bei dem das Kulturdenkmal entsprechend aufgenommen und dokumentiert wird, der Eigentümer der Kulturdenkmäler werden nur noch benachrichtigt. Dieses System wird auch ipso iure System genannt, oder deklaratives System.
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Sanierung, Altbau und Denkmalschutz
Sanierung und Denkmalschutz sind oft nur mit Aufwand in Einklang zu bringen. Zum einen soll das Kulturdenkmal erhalten bleiben, zum anderen möchte man in der alten Immobilie einen modernen Wohnraum gestalten.
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